Solidarität mit den verurteilten im Antifa-Ost-Verfahren! Bericht zur Kundgebung

Wir waren heute mit 200 Leuten auf dem Marienplatz, um unsere Wut über das Urteil im sogenannten „Antifa Ost Verfahren“ auf die Straße zu tragen.

Das OLG Dresden verurteilte alle vier Beschuldigten wegen militanter Aktionen gegen bekannte Nazis in Ostdeutschland nach dem §129, der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.

In verschiedenen Reden u.a. vom AABS, der Solidaritätskampagne „Antifa bleibt notwendig“ und der Roten Hilfe wurde auf der Kundgebung die Notwendigkeit eines konsequenten Antifaschismus erläutert und die uneingeschränkte Solidarität mit allen Betroffenen ausgedrückt. Zudem setzten „Young Struggle“ die Repression in einen internationalen Kontext und verdeutlichte den gemeinsamen Charakter jedes repressiven Angriffs auf fortschrittliche Bewegungen weltweit.

Im Anschluss an die Kundgebung zogen wir mit einer kämpferische Spontandemonstration in die Innenstadt.

Das Antifa-Ost-Verfahren, das von unzähligen Hausdurchsuchungen, Überwachungsmaßnahmen und medialer Hetzkampagnen begleitet wurde, hatte von Anfang an einen klar politischen Charakter, der sich durch alle 98 Prozesstage zog, und letztendlich auch im Urteil zu erkennen war. So vorverurteilte der Soko LinX Chef Dirk Münster die vorgeworfenen Taten bereits vor der Anklageerhebung und der Inhaftierung der Antifaschistin Lina als an der „Schwelle zum Terrorismus“ und zeichnete damit eine klare Richtung für das Verfahren.

Und auch die Verurteilung nach §129 stellt eine neue Qualität der Repression gegen die antifaschistische Bewegung in Deutschland dar. Wurden zwar auch in der Vergangenheit Verfahren nach dem §129 eingeleitet, selten aber tatsächlich auch als solche verurteilt.

Ziel dieser Repression ist nicht nur die harte Bestrafung einzelner, sondern vor allem auch die dahinterstehende antifaschistische Praxis zu delegitimieren und in der Gesellschaft zu isolieren. Eine Praxis, die sich nicht an den gesetzlich vorgegeben Rahmen hält, sondern eigene Maßstäbe entwickelt und damit auch das staatliche Gewaltmonpol umgeht.

Verdeutlicht wird das auch durch SPD-Innenministerin Faeser, die passend zum heutigen Urteil eine deutliche Ansage an alle Antifaschist:innen richtete: „unsere Sicherheitsbehörden haben die gewaltbereite linksextremistische Szene sehr genau im Blick und werden weiter konsequent handeln.“ Die Repressionsorgane würden zudem die „linksextremistische Szene“ in den kommenden Tagen und Wochen weiter in den Fokus nehmen. Ob das eine leere Drohung ist oder weitere Repressionsschläge folgen werden bleibt abzuwarten.

Was diese Worte bewirken sollen ist klar: Antifaschist:innen sollen eingeschüchtert werden, eine selbstbestimmte und selbstorganisierte Praxis verhindert werden und auch die starke Solidarität im Nachgang gedämpft werden.

Entsprechend hart fällt die Repression nun aus. Aber weder das Urteil noch die Drohungen aus dem Innenministerium dürfen und werden uns einschüchtern.

Ihrer Repression stellen wir nicht nur unsere Solidarität gegenüber, die uns als kämpfende Bewegung bundesweit eint, sondern auch die Fortführung unseres antifaschistischen Kampfes. Denn er ist und bleibt notwendig. Notwendig um Rechte und Faschisten effektiv zu bekämpfen und notwendig um Raum und Perspektiven zu schaffen, jenseits der kapitalistischen Verhältnisse.

Solidarität mit allen verurteilten im Antifa- Ost-Verfahren

Freiheit für alle politischen Gefangenen!

 

Solidarität mit „Antifa-Ost“ – Gegen die Hetze und Spaltung unserer Bewegung

Seit fast 2 Jahren läuft das „Antifa-Ost“ Verfahren gegen Lina und drei weitere Antifaschisten aufgrund verschiedener, militanter Angriffe auf Nazis in Ostdeutschland. Vorgeworfen wird ihnen im Zuge dessen auch die „Bildung einer kriminellen“ Vereinigung nach dem Schnüffelparaghrapen §129.

Aktuell scheint es so, als würde heute, am 31. Mai das Urteil im sog. „Antifa-Ost“ – Verfahren gegen Lina und drei weitere Genossen gesprochen. Der Vorsitzende Richter im Prozess vor dem Landgericht Dresden ist zurückhaltend und gibt sich Mühe, unparteiisch zu wirken und nicht angreifbar zu sein. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch das Gericht als Institution dieses Staates ein Interesse an der Verfolgung (militanter) Antifas hat und kein Interesse an einer starken, geeinten antifaschistischen Bewegung hat.

Entsprechend sollten wir davon ausgehen, dass ein Urteil sich an den Forderungen der Generalstaatsanwaltschaft orientieren wird und auch das §129-Konstrukt verurteilt werden wird.

Der Verfolgungseifer der Generalbundesanwaltschaft, der sich durch das gesamte Verfahren gezogen hat – so wurde beispielhaft wissentlich ein Alibi eines Angeklagten unterschlagen – zeigte sich in ihren Strafforderungen und der dazugehörigen Begründung erneut: so forderte sie in Summe 17 Jahre und 9 Monate Knast für die vier Angeklagten und phantasierte in ihrer Begründung über linken Terrorismus.

Diese Erzählung wird von den Repressionsbehörden bewusst verbreitet – auch im Versuch, die Solidarität mit den Angeklagten und militantem Antifaschismus im Allgemeinen zu spalten. Durch Polizeischutz für die Richter und die Vertreter:innen der Generalstaatsanwaltschaft soll dieses Bild zusätzlich verstärkt werden.

Insbesondere im Nachgang des sog. „Tag der Ehre“ in Budapest und der Verfolgung mehrerer Antifaschist:innen steigerte sich das ganze noch weiter. Unterschiedliche Zeitungen beteiligten sich an der Veröffentlichung von Fahndungsbildern der gesuchten Antifaschist:innen und drucken gezielt aus den Repressionsbehörden durchgestochene „Hintergrundinformationen“ ab.

Mit all diesen Maßnahmen wird versucht, die Solidarität mit den Beschuldigten moralisch zu entwaffnen, in der Gesellschaft zu isolieren und perspektivisch auch über die Verurteilung im §129-Konstrukt die Solidarität zu kriminalisieren. Schon immer hatten die Paragraphen §§129 auch zum Ziel, die Solidarität zu behindern, da diese in Gefahr ist, als vermeintliche Unterstützung der „kriminellen Vereinigung“ gewertet zu werden.
Deshalb gilt es bei unserer Solidarität keine Kompromisse zu machen. Grundlage hierfür können für eine antifaschistische Bewegung nur eigene Kriterien und Maßstäbe an ihre Aktionen und Zielsetzung sein und nicht das, was der Staat gerade als legitim ansieht oder nicht, was er gerade entscheidet, zu kriminalisieren oder nicht.

Die Notwendigkeit der Bekämpfung des Faschismus ergibt sich unmittelbar aus dessen Gefahr für alle jene, die nicht in ihr Weltbild passen und abstrakt aus seiner gesellschaftlichen Funktion: Spaltung zu vertiefen, mit chauvinistischen Parolen von eigentlichen Ursachen sozialer Probleme und Krisen abzulenken und damit klassenkämpferische Positionen zu bekämpfen. So diente der Faschismus historisch immer wieder zur Herrschaftssicherung des Kapitalismus und als Reaktion auf starke revolutionäre Bewegungen.

Die Notwendigkeit der Bekämpfung des Faschismus ist entsprechend offensichtlich und die Ebenen so vielschichtig, wie die Gefahr die von ihm ausgeht: auf der Straße in der direkten Konfrontation und dem Zurückdrängen faschistischer Gefahr, in der Bildungs- und Gedenkarbeit zur Schaffung eines antifaschistischen Bewusstseins, in Bündnissen zur Verbreiterung der Front gegen den Faschismus etc.

Diese verschiedenen Ebenen können jeweils alleine nicht erfolgreich sein und müssen sich gegenseitig bedingen und solidarisch ineinandergreifen.
Dabei dürfen wir eine Sache nicht aus den Augen verlieren: der Faschismus lässt sich friedlich nicht besiegen. Er ist seinem Charakter nach gewalttätig und tödlich.

Hierüber können auch all die Vergleiche im Sinne der Hufeisentheorie, all die Verharmlosung rechter Gewalt oder die scheinbare Blindheit ihr gegenüber nicht hinwegtäuschen.

Entsprechend notwendig ist ein militanter Antifaschismus der sich dem entschlossen entgegenstellt und neben anderen Praxisformen auch dazu bereit ist, auf die faschistische Gewalt mit Gegengewalt zu antworten.


Gleichzeitig dürfen wir uns in der Argumentation nicht darauf beschränken, dass die Faschist:innen immer noch gewalttätiger immer noch „schlimmer“ sind als wir. Aktuell sind sie das und natürlich ist es als antifaschistische Bewegung wichtig, diese Gewalt nicht einfach zu kopieren und ihre eigene Anwendung immer zu reflektieren.

Aber alleine mit so einer Argumentation bleiben wir auf einer moralischen Ebene stehen und lassen uns in Situationen wie jetzt, wo Gewalt gegen Faschist:innen kriminalisiert wird und gesellschaftlich zur Debatte steht, argumentativ entkräften:

Wir sind nicht die „Besseren“, weil die Faschist:innen noch „schlimmer“ sind und wir sind auch nicht zwingend die „Besseren“ weil wir weniger gewaltvoll sind. Sicher kann es auch Situationen geben, in denen es notwendig ist auch gewaltvoll gegen Faschisten vorzugehen: Oder sollen wir etwa nur daneben stehen und zuschauen, während Faschist:innen Geflüchtetenunterkünfte anzünden oder sich bewaffnen und planen, politische Gegner umzubringen?

Letzteres wird den Faschisten von „Knockout 51“ um Leon Ringl vorgeworfen. Diese sollen von den Angeklagten im Antifa-Ost Verfahren angegriffen worden sein.

Die Legitimation militanten Antifaschismus liegt darin, dass er sich eben gegen Unterdrückung und eine in letzter Konsequenz tödliche Gewalt für viele Menschen richtet, dass er sich dabei gezielt gegen Faschist:innen richtet, die diese Gewalt und Unterdrückung ausrichtet und eben nicht beliebig gegen Menschen, denen aufgrund ihrer Hautfarbe, Herkunft, ihres Geschlechtes oder ihrer Sexualität ein Existenzrecht abgesprochen wird. Seine Legitimation liegt damit im Schutz unterdrückter Bevölkerungsschichten und fortschrittlicher Politik.

Wir bleiben also nach wie vor ungebrochen solidarisch mit den Angeklagten und weiteren Beschuldigten im Antifa-Ost Verfahren, daran wird kein Schuldspruch des Gerichtes etwas ändern – egal wie das Urteil sein wird.

Kommt am Tag der Urteilsverkündung nach Dresden und unterstützt die Angeklagten, sowie am folgenden Samstag zur TagX Mobilisierung nach Leipzig. Werdet vor Ort aktiv und lasst eure Solidarität praktisch werden.

Militanter Antifaschismus bleibt Notwendig!
Freiheit für alle politischen Gefangenen!

gezeichnet:
129a Frankfurt, Roter Aufbau Hamburg & Solidaritätskampagne “Antifa bleibt notwendig”

Hamburg: In Hamburg wird gegen einige vermeintliche Mitglieder des Roten Aufbaus ein §129a-Verfahren geführt und gegen die Gruppe und alle, die sie irgendwie dazurechnen ein §129-Verfahren. Dies gipfelte am 31.08.20 in einem großangelegten Repressionsschlag gegen 22 Beschuldigte mit 28 Hausdurchsuchungen und einer Medienkampagne. Dem waren monatelange Ermittlungen mit jeglichen Befugnissen vorangegangen. Verschiedene Akteure fordern ein Verbot, weil der Rote Aufbau unter anderem die Infrastruktur für die militanten G20-Proteste gestellt haben soll. Seit dem gab es vereinzelt erneute Hausdurchsuchungen, Anquatsch- und Einschüchterungsversuche wie Stress auf der Arbeit , Hausbesuche etc.

Mehr Infos: https://roter-aufbau.de

Frankfurt am Main: Nach einem Angriff auf eine Außenstelle des Bundesgerichtshof in Leipzig am 1. Januar 2019 werden Ermittlungen nach §129a eingeleitet. Eine Hausdurchsuchung in Frankfurt folgt 1 1/2 Jahre später.

Mehr Infos: https://www.129a.info

Stuttgart: Eine Auseinandersetzung mit Nazis des rechten Betriebsprojekt “Zentrum Automobil” am Rande einer Querdenken- Demonstration ist Auslöser für eine Welle der Repression in Baden-Württemberg. Insgesamt werden 11 Wohnungen durchsucht und die Antifaschisten Jo und Dy inhaftiert. Im September 2021 werden Jo und Dy in einem Indizienprozess zu 4,5 und 5,5 Jahren Haft verurteilt. Die Revision dagegen sowie weitere Verfahren gegen die anderen Betroffenen stehen noch aus.

Mehr Infos: https://notwendig.org

Urteilsverkündung im Antifa-Ost-Verfahren: Aufruf zur Kundgebung

Seit fast 2 Jahren läuft das „Antifa-Ost“ Verfahren gegen Lina und drei weitere Antifaschisten wegen militanter Angriffe auf Nazis in Ostdeutschland. Vorgeworfen wird ihnen nicht nur die Beteiligung an diesen, sondern auch die Bildung einer „kriminellen“ Vereinigung nach dem Schnüffelparaghrapen §129.
Seit über 2 Jahren sitzt die Antifaschistin Lina deshalb in Untersuchungshaft.

 

Der Prozess neigt sich dem Ende und ein Urteil ist zeitnah erwartbar. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass das Verfahren mit hohen Haftstrafen enden wird und ein Exempel an den Antifaschist:innen statuiert werden soll. So forderte die General Bundesanwaltschaft bei drei Beschuldigten Haftstrafen in Höhe von über 3 Jahren und eine Haftstrafe von 8 Jahren für Lina.

Das Verfahren sowie die erwartbaren Urteile sind Höhepunkt und Ausdruck einer langen staatlichen Verfolgung gegen Antifaschist:innen im Osten, die sich in der Gründung einer eigens eingerichteten SoKo, regelmäßigen Hausdurchsuchungen und weiteren Verfahren zeigt.

Damit reiht sich das Verfahren und die Kriminalisierung ein in eine deutliche Zunahme der Repression gegen linke Aktivist:innen und Antifaschist:innen bundesweit.

Diese Repression zielt darauf ab, einen selbstbestimmten Antifaschismus und eine militante Praxis, die sich fernab staatlicher Kontrolle organisiert zu kriminalisieren und zu unterbinden. Repression geht uns deshalb alle an: wenn einzelne stellvertretend für den antifaschistische Kampf angegriffen wird, dann werden wir alle getroffen.

Deshalb solidarisieren wir uns mit den angeklagten im Antifa-Ost Verfahren. Deshalb stellen wir uns der Repression mit der Fortführung unseres Kampfs entgegen.

Denn: der Kampf gegen Rechts ist und bleibt notwendig und legitim. Gerade in Zeiten in denen Proteste gegen Geflüchtetenunterkünfte wieder zunehmen, rechte im Parlament an Zustimmung gewinnen und versuchen in Betrieben und auf der Straße Fuß zu fassen, ist es wichtig sich den Rechten frühestmöglich und mit verschiedenen Aktionsformen in den Weg stellen und Widerstand zu organisieren. Antifaschistisch, offensiv und solidarisch.
Kommt am Tag der Urteilsverkündung um 19 Uhr auf den Marienplatz, und lasst uns gemeinsam zeigen, dass Solidarität unsere Antwort ist auf ihre Repression.

Freiheit für alle politischen Gefangenen – Busfahrt zu verschiedenen Knästen in Baden Württemberg

Der 18. März ist der internationale Tag der politischen Gefangenen.
Er wurde in Erinnerung an die Pariser Kommune und ihre brutale Zerschlagung durch die Truppen der Konterrevolution ausgerufen und hat seine Aktualität auch heute nicht verloren. Noch immer noch kämpfen Menschen für eine Klassenlose Gesellschaft und auch heute erleiden sie dafür – je nach Region in unterschiedlichem Maß – Repression. Die Herrschenden verteidigen die kapitalistische Gesellschaft, ihre Profite sind ihnen wichtiger als die Natur oder jedes menschliche Leben.

Praxis oder Organisierung, die die Macht des Kapitals in Frage stellt oder Alternativen konkret macht, werden mit Repression überzogen. So finden regelmäßig Hausdurchsuchungen gegen Antifaschist:innen statt die sich im Kampf gegen Rechts nicht auf den Staat verlassen, wie zu Letzt in Leipzig, Jena und in Karlsruhe. Auch werden immer mehr §129 Verfahren wie das gegen den Roten Aufbau Hamburg eröffnet. Damit möchte der Staat uns einerseits einschüchtern und anderseits einen Einblick in die Praxis und Organisierung linker Strukturen bekommen.

Den Spieß umdrehen.

Die Strafen fallen immer härter aus. Genoss:innen müssen für mehrere Jahre hinter Gitter, so sieht aktuell die Realität aus. Umso wichtiger ist es, eine Umgang mit der Repression zu finden. Auch wenn die Inhaftierten erst mal für einige Zeit von uns genommen werden, können wir es schaffen als Bewegung gestärkt aus den Repressionsschlägen raus zu kommen.

Dafür ist es notwendig, die Repression richtig einzuordnen und eine entsprechende Praxis zu organisieren. Das heißt in den eigenen Reihen enger zu rücken und Klarheit darüber zu schaffen, warum der Staat so agiert wie er agiert. Der Staat versucht sich als eine neutrale Institution darzustellen und versucht die Prozesse gegen Linke zu entpolitisieren. Wir müssen dem entgegentreten und den politischen Charakter der Repression betonen. Unsere politische Praxis ist Legitim. Offensive Arbeit gegen die Repression der Herrschenden solidarisiert sich nicht nur mit den Betroffenen, sie ist auch die Verteidigung unserer politischen Praxis.

Solidarität über die Mauern hinweg

Aktuell sitzen in verschiedenen Städten in Baden Würtemeberg Genoss:inen in Haft. Wir haben mit einer Bustour einige der Genoss:innen besucht. Mit zwei Bussen und an die 100 Personen haben wir so die Gefangenen nicht nur symbolisch, sondern auch ganz konkret zum Mittelpunkt der diesjährigen Aktivitäten zum 18. März gemacht.

 

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Mauern überwinden – Solidarität organisieren: Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Die Linke Bewegung sieht sich zunehmend mit staatlicher Repression konfrontiert. Das äußert sich in vermehrten Polizeiangriffen auf Demonstrationen, Gerichtsverfahren und nicht zuletzt häufigeren Haftstrafen. Auch in Baden-Württemberg steigt die Zahl der aus politischen Gründen Inhaftierten konstant. In Anbetracht der sich immer weiter zuspitzenden kapitalistischen Krise, kriminalisiert der Staat die Linke Bewegung, denn diese stellt eine potentielle Alternative jenseits von Ausbeutung und Unterdrückung dar. Am 18. März, dem Tag der politischen Gefangenen, gilt es daher Präsenz und unsere Solidarität zu zeigen: Vor den Knästen, gegen die staatliche Repression und für die Freiheit unserer Genoss:innen.

In Württemberg wird es am 18.3. vor vier Justizvollzugsanstalten Kundgebungen geben:

10 Uhr: JVA Ravensburg
Seit August 2022 sitzt der Antifaschist Jo in der JVA Ravensburg eine 4 ½-Jährige Haftstrafe ab. Verurteilt wurde er für die Beteiligung an einem militanten Angriff auf Nazis des rechten Betriebsprojekts „Zentrum Automobil“.

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4 Uhr: JVA Schwäbisch-Gmünd
Derzeit sitzt in der JVA Schwäbisch-Gmünd eine Genossin der kurdischen Jugend. Verurteilt wurde sie aufgrund der Teilnahme an einer Aktion vor dem Sitz des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) in Straßburg. Diese war Ausdruck der Solidarität mit dem seit 24 Jahren in der Türkei in Isolationshaft sitzenden Repräsentanten des kurdischen Volkes Abdullah Öcalan.

16 Uhr: JVA Stuttgart-Stammheim
Zunehmend sehen sich kurdische und türkische Aktivist:innen mit Verfahren und Verurteilungen aufgrund des § 129b konfrontiert, also der ‚Unterstützung und Mitgliedschaft in einer ‚terroristischen Vereinigung im Ausland‘. So wird der Kampf der Revolutionär:innen aus der Türkei und Kurdistan mit diesem § 129 b kriminalisiert. In Stammheim sind derzeit mehrere betroffene Genossen inhaftiert.

18 Uhr: JVA Heimsheim
Der Antifaschist Findus ist seit Juli 2021 in der JVA Heimsheim in Haft. Diese Verurteilung resultiert aus mehreren politschen Verfahren, unter anderem wegen der Beteiligung an antifaschistischen Demonstrationen, Hausbesetzungen, Solidaritätsarbeit mit Kurdistan uvm. Auch im Knast setzt sich der Genosse für die Gefangenen ein, weshalb er regelmäßig von der Justiz schikaniert wird.

Aus Stuttgart gibt es einen Bus, der die Knastkundgebungen verbindet. Tickets gibt es via Mail an stuttgart@rote-hilfe.de und im Linken Zentrum Lilo Herrmann.

 

[Grußwort] Jo über die Auswirkungen der “Sparpolitik” im Knast

Liebe Genossinnen und Genossen,

tagtäglich lesen wir in der Zeitung und sehen wir im Fernsehen, dass wir anscheinend kurz vor einem Black-Out stehen, wenn nicht jeder auf Duschen verzichtet und die Wohnung nur noch mit Kerzen beleuchtet. Für die unbezahlbaren Stromkosten gibt es jetzt symbolische Energiepreisdeckel – auch um den potenziellen Widerstand in der Bevölkerung gegen die Teuerungen in jedem Lebensbereich und den Wirtschaftskrieg gegen Russland möglichst klein zu halten. Man macht sich was vor, wenn man denkt, dass Politiker, die uns statt der Dusche den Griff zum Waschlappen empfehlen, uns mit diesen Preisdeckel was Gutes tun wollen. Nein, da geht es nur darum, die Bevölkerung ruhig zu halten. Für die Interessen der Reichen, die in diesem Staat das Sagen haben, sollen wir im Winter frieren und haben am Ende des Monats trotzdem nicht genug Geld, um den Wocheneinkauf zu bezahlen.

Die Herrschenden sind sich ihrer Macht nicht sicher genug, um den Menschen draußen in Freiheit die tägliche Dusche oder die warme Wohnung zu verbieten. Aber bei uns Gefangenen haben sie keine so großen Bedenken: wenn man einfach die Zelle zuschließen kann, muss man sich wenig Sorgen vor einem heißen Herbst oder Wut-Winter machen.

So wurde uns vor einigen Wochen mitgeteilt, dass das Justizministerium beschlossen hat, unsere Zellen ab jetzt tagsüber nur noch auf 20°C, nachts höchstens auf 16°C zu beheizen. Dazu kommt, dass ein Großteil unserer Duschmöglichkeiten wegfällt. Vor und nach der Arbeit, an Wochenenden und vor allem vor Besuchen dürfen wir nicht mehr duschen. Viele von uns arbeiten in Betrieben, in denen man nach 8 Stunden schwerer Arbeit durchgeschwitzt und verdreckt ist. Z.B. sind meine Arme und mein Gesicht nach meiner Tätigkeit in der Schlosserei oft schwarz vom öligen Stahl, den ich bearbeite.

Wenn ich montags Besuch habe, muss ich denen, die mir lieb sind und die ich sowieso viel zu selten sehe, verdreckt und seit Freitagabend ungewaschen gegenübertreten. Duschen können wir nämlich nur noch unter der Woche in der anderthalbstündigen Freizeit am Abend, wo die Zeit mit Zelle putzen, kochen und telefonieren auch so schon knapp ist.

Bei allen Entbehrungen, denen man im Knast sowieso und in Zeiten der Energiekrise noch mehr ausgesetzt ist, gibt es einem aber viel Kraft, wenn man die Solidarität der Menschen da draußen spürt. Hinter den Knastmauern lebt man wie in einer Parallelwelt, die Geschehnisse, die Leute und die Gesellschaft draußen wirken sehr weit weg. Da ist man froh über jeden Moment, in dem man spürt, dass man nicht vergessen wird und nicht alleine ist, sei es durch Briefe, Feuerwerk vor dem Knast oder alle anderen, die einen irgendwie erreichen.

Unsere Stärke liegt in unserer Solidarität, das ist keine leere Floskel. Die unbändige Freude und Kraft, die man spürt, wenn Genoss:innen ihre Solidarität zeigen, lässt sich nur schwer beschreiben und kann – wenn man auch nur für ein paar kurze Augenblicke – die Gefängnismauern überwinden. Egal wie hoch sie sind.

Solidarität?! – Unbezahlbar! Spendenkampage für die inhaftierten Antifaschisten Jo und Dy

Im Sommer 2020 durchsuchte die Polizei Wohnungen von neun Antifaschist:innen in BadenWürttemberg.
In diesem Zuge wurde der Antifaschist Jo in Untersuchungshaft gesteckt. Bei weiteren Hausdurchsuchungen im November 2020 wurde der kurdische Aktivist und Antifaschist Dy ebenfalls inhaftiert.

Nachdem im Sommer 2022 die Revision gegen das Urteil unbegründet abgelehnt wurde, muss Jo seit dem 22. August seine Reststrafe von 4 Jahren absitzen und Dy wurde in den Normalverzug verlegt.
Jo und Dy, sowie allen anderen Betroffenen der Hausdurchsuchungen, wird vorgeworfen, Mitglieder der rechten Betriebsprojekt „Zentrum“ angegriffen zu haben, als diese im Frühjahr 2020 auf dem Weg zu einer Querdenken-Demonstration in Stuttgart waren. Die Protesten rund um die Corona-Maßnahmen nutze Zentrum genau wie viele andere Rechte um inhaltlich einzuwirken und sich weiterzu vernetzen.

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[RV] Bericht zur Kundgebung zum Haftantritt – der Kampf geht weiter!

Den heutigen Haftantritt von Jo in der JVA Ravensburg begleiteten über 120 Genoss:innen aus ganz Süddeutschland.

In einer lautstarken Spontandemonstration zogen wir gemeinsam mit Jo von der Rückseite der JVA zum Ort der Kundgebung im Eingangsbereich. Somit konnte punktuell erreicht werden, den von den Bullen vorgesehen Ablauf zu durchbrechen. Auch der vorgegebene Kundgebungsort war schlicht zu klein und wurde von uns eigenständig auf den Großteil des Parkplatzes vor der JVA erweitert.

Auf der Kundgebung wurden verschiedene Grußworte verlesen, so vom Bundesvorstand der Roten Hilfe, der Plattform Perspektive Kommunismus, der antifaschistischen Aktion Süd, dem 129a-Solikreis aus FFM, der Waterkant Antifa, vom OTFR Tübingen und von unserem Genossen Findus, der aktuell in der JVA Heimsheim sitzt.

Sie alle haben deutlich gemacht, dass Jo in der kommenden Haftzeit in keinster Weise alleine ist und wir als Bewegung mit unserer Solidarität den Versuch der politischen Isolation im Knast ins Leere laufen lassen können. Wie um dieses Bekenntnis nochmal tatkräftig zu unterstreichen, ging während der Reden in der Nähe des Knastes bereits das erste Feuerwerk in die Luft.

Nachdem Jo bereits im Knast war, wurde er weiterhin lautstark mit Parolen gegrüßt und noch vor Ort wurden unzählige Briefe an ihn geschrieben, an denen er sich in den nächsten Tagen noch erfreuen kann.

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Der Kampf geht weiter! Antifaschistisch – offensiv – solidarisch

Die Revision im „Wasen-Verfahren“ gegen Jo und Dy wurde vor wenigen Wochen ohne Vorankündigung und unbegründet abgelehnt. Die Haftstrafen von 4,5 und 5,5 Jahren sind damit rechtskräftig geworden. Dy sitzt bereits seit Anfang November 2020 und damit seit über 640 Tagen im Knast; seit dieser Woche nicht mehr in U-Haft, sondern in Strafhaft in der JVA Bruchsal. Schneller als erwartet bekam Jo nun einen Termin zum Haftantritt in der JVA Ravensburg am 22. August und damit sitzt neben Lina, Dy oder Findus ein weiterer Genosse im Knast. Aber: der Kampf geht weiter!

Kommt am Montag, den 22. August um 13:30 Uhr zur Kundgebung vor der JVA Ravensburg! Weiterlesen

Haftantritt von Jo am 22.08. – Antifa bleibt notwendig!

Am 21. Juli 2022 wurde unerwartet und ohne vorherige Ankündigung die Revision von Jo und Dy gegen das Urteil aus Oktober 2021 vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe abgelehnt. Dieser beruft sich hier auf die Argumentation der Bundesanwaltschaft – die in Revisionsverfahren zuständig ist – ohne auf die Argumentation der Verteidigung auch nur im Grundsatz einzugehen. Damit sind die Urteile über 5,5 bzw. 4,5 Jahre gegen Dy und Jo final und beide müssen in den Knast.

Dy wird nun am 10. August in den Normalvollzug nach Bruchsal verlegt, nachdem er knapp 2 Jahre in Stammheim in U-Haft saß. Schon eine Woche später wurde Jo sein Haftantrittstermin verkündet: er muss bereits am 22. August 2022 seine Reststrafe von 4 Jahren in der JVA Ravensburg antreten.

Diesen Anlass werden wir nicht unkommentiert lassen! Es ist klar, dass Jo nicht alleine nach Ravensburg fahren wird. Wenn dieser Staat uns unsere Genoss:innen nimmt, sie für Jahre einkerkert und versucht, diese so zu brechen, zu isolieren und aus dem politischen Prozess draußen herauszutrennen, dann dürfen wir das nicht zulassen. Gerade dann gilt es einerseits, den Kampf unserer Gefangenen, das konsequente Vorgehen gegen Rechte und Faschos fortzuführen und weiterzuentwickeln, andererseits auch sie nicht zu vergessen und die politische Isolation des Knastes bestmöglich zu durchbrechen.

Haltet euch Montag, den 22. Juli frei und achtet auf weitere Ankündigungen! Schreibt den Gefangenen in den Knästen Briefe, um ihren tristen Alltag zu durchbrechen und zeigt euch solidarisch!

Antifaschismus bleibt Notwendig!

Zur Vorbereitung der Aktivitäten läd die Solidaritätskampagne „Antifaschismus bleibt notwendig“ am Samstag, den 13.08. ab 10 Uhr zu einem Treffen ein.